Mercedes-Benz: Thermofenster löst Schadensersatzanspruch aus

BGH: Urteil für Dieselfahrer (VIa ZR 335/21)

Die Autoindustrie hat getrickst, das ist schon lange unter dem Schlagwort Dieselskandal bekannt.
Entschädigung an die Dieselbesitzer musste bisher aber nur der Volkswagen Konzern zahlen, und das auch erst nach zähem Ringen durch alle Instanzen. Andere Hersteller blieben verschont. Damit ist jetzt Schluss: Nachdem der EuGH in dem Verfahren C-100/21 entschieden hat, dass sog. Thermofenster in den meisten Fällen unzulässige Abschalteinrichtungen sind, sind die fast alle Hersteller zu Schadensersatz verpflichtet. Der BGH musste sich dem EuGH anschließen (BGH-Urteil VIa ZR 335/21). Damit ist klar, dass Mercedes-Benz bzw. Daimler haften muss.

Was ist das Thermofenster?

Thermofenster bewirken, dass die Abgasreinigung in nur sehr engen Temperaturbereichen voll arbeitet. Sie sind in sehr vielen Kraftfahrzeugen vorhanden. Dazu das Kraftfahrt-Bundesamt in einer amtlichen Auskunft:

Auskunft KBA Thermofenster Dieselskandal
Auskunft KBA Thermofenster Dieselskandal

Thermofenster sind also in praktisch jedem Dieselfahrzeug.
Thermofenster bewirken, dass die Abgasreinigung im Realbetrieb nur ausnahmsweise und nicht regelmäßig aktiv ist. Mit Thermofenstern arbeitet die Abgasreinigung wie eine Müllabfuhr, die nur an hohen Feiertagen kommt.

Welche Mercedes-Diesel sind betroffen?

Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Mercedes-Diesel betroffen ist, schauen Sie bitte auf diese Seite.

Leider kann die Liste nie vollständig und abschließend sein. Denn es werden immer neue Abschalteinrichtungen entdeckt. Hierzu ist ein Schreiben des KBA an Mercedes geleakt worden, das aus dem Juli 2023 stammt. Leider kann sich kein Dieselfahrer sicher fühlen.

Wer hat Anspruch auf Schadensersatz und wie viel?

Im Grundsatz hat jeder einen Schadensersatzanspruch, der ein betroffenes Fahrzeug gekauft hat.
Der große Schadensersatzanspruch auf Rückabwicklung des Kaufs ist aufgezehrt, d.h., auf Null oder auf einen uninteressanten Betrag abgesunken, wenn der Kilometerstand 350.000 und mehr beträgt. Das Auto gilt dann als entwertet.
Abgesehen davon hat der BGH nun formuliert, dass dem Besitzer auch ein pauschalierter kleiner Schadensersatzanspruch auf 5-15 % des Kaufpreises als Schadensersatz zusteht (BGH VIa ZR 335/21).

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