Daimler und der Dieselskandal: Schadensersatz fordern

Dieselskandal erfasst auch Mercedes-Benz

Vielen Autofahrern ist bekannt, dass der Volkswagen-Konzern die Abgassteuerung bei Dieselmodellen manipuliert hat. Eine Klagewelle der Dieselbesitzer war die Folge. Vor Gericht setzen sich nach anfänglichen Schwierigkeiten immer mehr die Dieselfahrer durch und erhalten Schadensersatz. Aber auch der Daimler-Konzern hat die Abgassteuerung manipuliert. Dafür sprechen jedenfalls starke Indizien:

  • Wissenschaftler und Verrbaucherschützer erheben schwere Vorwürfe. Die Daimler AG soll die von ihren Dieselmodellen ausgestoßenen Stickoxide mithilfe einer Software nur zum Schein gesenkt haben. Durch die Software könnten in Labortests unrealistisch niedrige Werte erzielt werden. Für den Vorwurf spricht, dass im laufenden Straßenbetrieb die Stickoxidwerte bei diesen Fahrzeugen die offiziellen Werte tatsächlich drastisch überschreiten. Zwar nennt Daimler die Software verharmlosend “Thermofenster” und argumentiert, dass sie nur vor einer Versottung des Motors schützen solle. Wissenschaftler und Ingenieure halten das Argument aber für vorgeschoben.
  • Das Kraftfahrtbundesamt ordnet deshalb seit 2018 offiziell Rückrufe an. Es kommen laufend immer weitere Rückrufe hinzu. Die Softwares  werden von der Behörde als rechtlich unzulässige Abschalteinrichtungen eingestuft und sollen durch zulässige Software ersetzt werden. Dass diese Updates sich negativ auf Leistung, Verbrauch und Verschleiß auswirken, liegt nahe.
  • Ein Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Stuttgart erhärtet den Verdacht, dass die Daimler AG ihre Dieselfahrzeuge vorsätzlich manipuliert hat.
  • Der IT-Experte Felix Domke hat im Motor OM642 acht verschiedene Abschalteinrichtungen entschlüsselt, die allesamt auf die SCR-Technologie abzielen und darauf, dass auf der Straße fast durchgängig in einem “Schmutzmodus” mit geringem AdBlue-Verbrauch gefahren wird.

Deshalb verurteilen immer mehr Gerichte die Daimler AG zu Schadensersatz.

Mercedes-Diesel in verschiedener Weise betroffen

Es sind derzeit drei betroffene Gruppen zu unterscheiden:

– Der Wagen ist vom offiziellen Rückruf betroffen, den das Kraftfahrtbundesamt angeordnet hat. Hier können Sie eine Liste einsehen, welche Mercedes-Diesel betroffen sind. Aktuell werden hunderttausende Besitzer von Mercedes-Fahrzeugen aufgefordert, eine verpflichtende Nachrüstung vornehmen zu lassen. Es wird dabei eine Software aufgespielt, die die illegale Abschalteinrichtungen wieder entfernt. Verweigern Sie das Mercedes-Software-Update, riskieren Sie, dass Ihr Fahrzeug stillgelegt wird. Folgen des Updates sind nach Meinung von Experten Wertverluste auf dem Gebrauchtwagenmarkt und sehr wahrscheinlich auch Nachteile wie höherer Verbrauch von Kraftstoff und AdBlue, geringere Leistung und schnellerer Verschleiß. Viele Fahrer machen bereits mit dem Mercedes-Software-Update Erfahrungen solcher Art. Das galt auch schon für die ähnlich betroffenen VW-Diesel-Fahrer.

– Für den Wagen wird eine sog. „freiwillige Kundendienstmaßnahme“ angeboten, die den Schadstoffausstoß senken soll, so die harmlos klingende Formulierung der Daimler AG. Der Verdacht liegt nahe, dass hier im vorauseilenden Gehorsam einem behördlich angeordneten Rückruf zuvorgekommen werden soll. Daher treffen Ihr Fahrzeug wahrscheinlich auch die gleichen technischen Nachteile: Leistungsminderung, höherer Verbrauch, schnellerer Verschleiß.

-Keine Maßnahme, keine Rückrufaktion, aber Daimler-Diesel. Sollten Sie ein Dieselfahrzeug der Daimler AG fahren und kein Schreiben des Kraftfahrtbundesamtes von Daimler erhalten, dass ein Software-Update im Zusammenhang mit der Abgassteuerung zum Gegenstand hat, kann trotzdem eine Manipulation der Abgassteuerung vorliegen. Sie könnne warten, bis Sie Schreiben von Daimler oder dem KBA erreichen, oder von sich aus rechtlichen Rat einholen.

Rechtsanwalt einschalten, Schadensersatz fordern

Besitzer von Mercedes-Dieseln haben also Gründe genug, Schadensersatz zu fordern. Rechtsschutzversicherungen müssen in der Regel die Kosten für eine Klage übernehmen. So besteht kein Kostenrisiko, und Daimler kann unter Druck gesetzt werden. Theoretisches Ergebnis der gewonnenen Klage ist vollständiger Schadensersatz, d.h., Rückerstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer gegen Rückgabe des Wagens. Die Parteien eines Rechtsstreites können aber auch immer einen Vergleich schließen. Dann kann der Wagen auch beim Kläger bleiben und er erhält eine Einmalzahlung. Eine “Sammelklage” ähnlich wie in den USA gibt es derzeit nicht.

Rechtsanwalt Dr. Schweers hat große Erfahrung bei der erfolgreichen Vertretung von Verbrauchern im Dieselskandal und beim „Diesel-Widerrufsjoker“, der bei Autofinanzierungen in Betracht kommt und ein Hebel für die Rückabwicklung von Kredit und Kauf sein kann. Insbesondere Mercedes-Fahrer, die auch bei der Mercedes-Benz Bank als Verbraucher finanziert haben, kann diese Möglichkeit zustehen.

Aktuell: Anfang Juni 2022 sind die Schlussanträge des Generalanwalts Athanasios Rantos vom Europäischen Gerichtshof (Az. C-100/21) veröffentlicht worden. Im Verfahren geht es um die Frage der Schadensersatzansprüche im Dieselkandal rund um die Mercedes-Benz Group AG und die Rechte der Käufer. Der EuGH folgt meist den Schlussanträgen.

Das Landgericht Ravensburg sah mögliche europarechtliche Probleme und legte dem EuGH zur Klärung umstrittene Rechtsfragen vor (Vorlageverfahren). 

Überzeugend argumentiert der Generalanwalt Rantos, dass die Richtlinie hinsichtlich der Typengenehmigung sehr wohl auch die Interessen der individuellen Erwerber schützen will, und zwar vor Manipulationen des Herstellers, und nicht nur eine allgemein einzuhaltende Vorschrift darstellt. Dadurch revidiert der EuGH-Anwalt die Rechtsauffassung deutscher Gerichte und unterstreicht den verbraucherschützenden Charakter des europäischen Rechts.

Hinsichtlich des Verschuldensmaßstabs dürfte ebenfalls eine Anpassung der bisherigen Rechtsauffassung zu erwarten sein. Fast einhellig sind deutsche Gerichte bisher vom Erfordernis des Vorsatzes (Absicht) ausgegangen und haben so in Klageverfahren gegen Hersteller eine hohe Hürde gebaut. Möglich, dass der EuGH das Vorliegen von Fahrlässigkeit genügen lassen wird. Das wäre dann wirklich sensationell, da zahllose Motoren und Modelle unzulässige Abschalteinrichtungen aufweisen (z.B. das sog. Thermofenster).

Rechtsanwalt Dr. Schweers bietet eine kostenlose Erstberatung an. Schicken Sie hierzu den Kaufvertrag, ggf. den Kreditvertrag sowie ggf. Schreiben des Kraftfahrtbundesamtes von von Daimler ein. Rechtsanwalt Dr. Schweers meldet sich dann umgehend bei Ihnen zurück und erklärt, was getan werden kann.

Kostenlose Erstberatung

Wer also vom Diesel-Skandal bzw. Abgas-Skandal betroffen ist, Fahrverbote fürchtet oder Wertverluste, kann von Rechtsanwalt Dr. Schweers eine kostenlose Erstprüfung vornehmen lassen. Abhängig vom Ergebnis kann Rechtsanwalt Dr. Schweers Ihnen eine rechtliche Strategie vorschlagen.

Schicken Sie dazu bitte Kopien Ihres Kaufvertrages und ggf. Darlehens- oder Leasingvertrages (als Fax, Email oder Einschreiben).

Sie können  auch einfach anrufen oder eine Email senden und Ihre Fragen stellen.

Rechtsanwalt Dr. Schweers
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