Ist mein Mercedes-Diesel betroffen?

Ursprünglich galten nur die Dieselmotoren OM654 und OM642 als betroffen. Aber dabei dürfte es wohl nicht bleiben, da die vom EuGH als rechtswidrig erklärten Thermofenster als weit verbreitet gelten.

Grundsätzlich sind bei Mercedes-Benz drei Varianten zu unterscheiden:

– Der Wagen ist vom offiziellen Rückruf betroffen, den das Kraftfahrtbundesamt angeordnet hat. Hier können Sie direkt bei Mercedes-Benz abfragen, ob das der Fall ist. Hierzu benötigen Sie Ihre Fahrzeugidentifizierungsnummer (Fahrgestellnummer), die in der Zulassungsbescheinigung steht. Verweigern Sie das mit dem Rückruf verbundene Mercedes-Software-Update, riskieren Sie, dass Ihr Fahrzeug stillgelegt wird. Folgen des Updates sind nach Meinung von Experten Wertverluste auf dem Gebrauchtwagenmarkt und sehr wahrscheinlich auch Nachteile wie höherer Verbrauch von Kraftstoff und AdBlue, geringere Leistung und schnellerer Verschleiß.
☛Trifft das Fahrzeug ein offizieller Rückruf, stehen die Klagechancen gut.

– Für den Wagen wird eine sog. „freiwillige Kundendienstmaßnahme“ angeboten, die den Schadstoffausstoß senken soll, so die harmlos klingende Formulierung der Daimler AG. Hier können Sie bei Mercedes-Benz anhand der Fahrzeugidentifizierungsnummer (Fahrgestellnummer) nachsehen, ob Ihr Diesel eine Maßnahme trifft. Bei der Maßnahme, die nur für Mercedes freiwillig war, für den Besitzer es aber keinesfalls ist, liegt der Verdacht nahe, dass hier im vorauseilenden Gehorsam einem behördlich angeordneten Rückruf zuvorgekommen werden sollte. Daher treffen Ihr Fahrzeug wahrscheinlich auch die gleichen technischen Nachteile: Leistungsminderung, höherer Verbrauch, schnellerer Verschleiß.
☛Trifft das Fahrzeug ein die “freiwillige” Kundendienstmaßnahme, stehen die Klagechancen ebenfalls gut.

-Keine Maßnahme, keine Rückrufaktion, aber ein Diesel: Sollten Sie ein Dieselfahrzeug der Daimler AG fahren und kein Schreiben des Kraftfahrtbundesamtes von Daimler erhalten, dass ein Software-Update im Zusammenhang mit der Abgassteuerung zum Gegenstand hat, kann trotzdem eine Manipulation der Abgassteuerung vorliegen. Die Erfahrung war nämlich bisher, dass die unzulässigen Abschalteinrichtungen in Daimler-Dieseln nach und nach “entdeckt” und entfernt werden, d.h., das Feld der betroffenen Fahrzeuge wird immer größer und nicht kleiner. Zudem begründen sog. Thermofenster, die das Kraftfahrtbundesamt lange nicht als unzulässig ansehen wollte und die in nahezu jedem Diesel eingebaut wurden, ebenfalls Schadensersatzansprüche (EuGH C-100/21).
☛Liegen weder Rückruf noch Kundendienstmaßnahme vor, lassen Sie Ihre Ansprüche trotzdem RA Dr. Schweers prüfen.

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